Einlassregelung, Sicherheit und Ordnung

Ordnung und Sicherheit

  • Das Mitbringen und Mitführen von Alkohol, Drogen, gefährlichen Gegenständen oder Pyrotechnik ist verboten.
    Hierzu werden Rucksack- und Taschenkontrollen durchgeführt.
  • Erkennbar Betrunkenen kann der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt werden.
  • Während des Festbetriebes gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes.

Einlassregelung am Samstag:

  • Der Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht gestattet.
  • Ab 16 Jahren ist der Besuch bis 24.00 Uhr möglich.
    Mit Vorlage des Partypasses und der Vollmacht einer Aufsichtsperson (min. 18 Jahre alt) ist auch ein längerer Aufenthalt auf der Veranstaltung möglich.
  • Pro Aufsichtsperson ist nur die Vollmacht für eine Person möglich.
  • Der Partypass wird nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument akzeptiert.
  • Der Partypass sowie die schriftliche Erklärung und der Führerschein/Partypass der Aufsichtsperson werden einbehalten.
  • Über 18-jährige werden durch Armbänder gekennzeichnet, alle anderen erhalten einen Eintrittsstempel.
  • Beim Verlassen des Festgeländes verfällt der Eintritt.
    Bei erneutem Betreten des eingezäunten Bereichs muss der volle Eintrittspreis wieder gezahlt werden.

 Einlassregelung für Freitag und Sonntag:

  • Freier Eintritt am Freitag und am Sonntag.

Änderungen vorbehalten.

Veranstalter: Veranstaltungsgemeinschaft Musikverein Mittelfischach e.V. und Förderverein Musikverein Mittelfischach e.V.

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