Einlassregelung, Sicherheit und Ordnung |
Ordnung und Sicherheit
- Das Mitbringen und Mitführen von Alkohol, Drogen, gefährlichen Gegenständen oder Pyrotechnik ist verboten.
Hierzu werden Rucksack- und Taschenkontrollen durchgeführt.
- Erkennbar Betrunkenen kann der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt werden.
- Während des Festbetriebes gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes.
- Im Festzelt und dem zugehörigen Festgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus.
- Unterstützt wird der Veranstalter dabei von einer Security-Firma.
Einlassregelung am Samstag:
- Der Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht gestattet.
- Ab 16 Jahren ist der Besuch bis 24.00 Uhr möglich.
Mit Vorlage des Partypasses und der Vollmacht einer Aufsichtsperson (min. 18 Jahre alt) ist auch ein längerer Aufenthalt auf der Veranstaltung möglich. - Pro Aufsichtsperson ist nur die Vollmacht für eine Person möglich.
- Der Partypass wird nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument akzeptiert.
- Der Partypass sowie die schriftliche Erklärung und der Führerschein/Partypass der Aufsichtsperson werden einbehalten.
- Über 18-jährige werden durch Armbänder gekennzeichnet, alle anderen erhalten einen Eintrittsstempel.
- Beim Verlassen des Festgeländes verfällt der Eintritt.
Bei erneutem Betreten des eingezäunten Bereichs muss der volle Eintrittspreis wieder gezahlt werden.
Einlassregelung für Freitag und Sonntag:
- Freier Eintritt am Freitag und am Sonntag.
Änderungen vorbehalten.
Veranstalter: Veranstaltungsgemeinschaft Musikverein Mittelfischach e.V. und Förderverein Musikverein Mittelfischach e.V.